Betriebsschließungsversicherung
Was passiert eigentlich, wenn Ihr Betrieb vorübergehend von Amts wegen geschlossen wird? Jeder Betrieb, der mit der Herstellung, der Verarbeitung und dem Handel von Nahrungs- und Genussmitteln zu tun hat, unterliegt einem besonderen Risiko.
Sobald der geringste Verdacht besteht, dass sich in Ihrem Betrieb Krankheitserreger befinden, müssen die zuständigen Behörden handeln und können das anordnen:
- die Schließung Ihres Unternehmens,
- die Desinfektion Ihrer Betriebsräume,
- Tätigkeitsverbote gegenüber Ihren Beschäftigten,
- die Entseuchung oder die Vernichtung der im Betrieb befindlichen Waren sowie
- Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen
Unser Baustein der Betriebsschließung (MultiRisk) umfasst im Wesentlichen Leistungen, wie:
- Entschädigung des entgangenen Gewinns und fortlaufender Kosten, wie Löhne und Gehälter oder Mietzahlungen
- Erstattung der Desinfektionskosten
- Erstattung der Vernichtungskosten und der Waren
- Ausgleich der Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen
- Entschädigung der Kosten für Ermittlung und Beobachtung
- Entschädigung von notwendigen WerbekostenErstattung von fälligen Vertragsstrafen.